Anmeldung zum 5Rhythmen-Festival 2024

25. Juli — 28. Juli 2024 

 

Wichtige Hinweise: Das Festival ist ausgebucht. Du kannst dich dennoch anmelden und kommst auf die Warteliste. Erfahrungsgemäß gibt es doch noch kurzfristige Absagen und eine Teilnahme wird evtl. noch möglich.

  1. Mit Absenden dein­er Anmel­dung kommt rechtswirk­sam ein Ver­trag zus­tande, für den die fol­gen­den AGB gelten.
  2. Der Fes­ti­val­pass ist bis 31. Mai zum Früh­bucherra­batt in Höhe von 210,00 € erhältlich.
  3. Ab 1. Juni kostet der Fes­ti­val­pass 240,00 €
  4. Abendtick­ets wer­den nur vergeben, sofern nach nach Ablauf des Früh­bucherra­batts am 31. Mai noch freie Plätze vorhan­den sind.
  5. In der Regel erhältst Du inner­halb ein­er Woche eine Anmeldebestätigung/Rechnung an deine angegebene e‑mail Adresse mit den Zahlungsmodalitäten.
  6. Soll­test du keine Antwort vorfind­en, prüfe bitte deinen Spam-Ord­ner , bevor Du dich nochmals an mich wendest.
  7. Anmelde­schluss ist der 15. Juli

Anmeldedaten

Zimmer im Gästehaus stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Melde dich daher bitte rechtzeitig hier an, falls du ein Zimmer vor Ort haben möchtest. Eine direkte Buchung beim Gästehaus ist nicht möglich!

Bitte voll­ständig aus­füllen und absenden.

Die Fes­ti­val­ge­bühr enthält jew­eils einen nicht wieder erstat­tungs­fähi­gen Betrag in Höhe von 50,00 € .
Die Zim­mer im Gäste­haus waren inner­halb der ersten Stunde aus­ge­bucht. Wäh­le als Alter­na­tive vor Ort Camp­ing oder Schlaf­saal oder nutze die Hin­weise, um außer­halb etwas zu find­en. Sollte durch Stornierung etc. wieder etwas frei wer­den, melde ich mich. 
Gib den Kindern Hoff­nung und eine Spende, die auf alle Fälle direkt dort ankommt. Aus steuer­lichen Grün­den wer­den die Spenden beim Check-In in bar vom Vere­in Haus der Hoff­nung-Hil­fe für Nepal e.V. ent­ge­gen genommen. 
All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)
Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind Bestandteil der Anmel­dung und gel­ten für das 5Rhyth­men-Fes­ti­val 2024 in Ruppertshofen.
1. Teilnehmerin/Teilnehmer
Das Ange­bot zur Teil­nahme ste­ht offen für alle Inter­essierten ab 18 Jahren. Die Teil­nehmenden sind für sich selb­st ver­ant­wortlich. Die Teil­nahme an dieser Ver­anstal­tung erfol­gt auf eigene Gefahr und erset­zt keine ther­a­peutis­che oder psy­chol­o­gis­che Behandlung.
2. Anmeldung
Die Anmel­dung erfol­gt über das Anmelde­for­mu­lar der Web-Site. Die Anmel­dung muss spätestens zum Anmelde­schluss am 15. Juli vor­liegen. Du erhältst eine Anmeldebestä­ti­gung, nach­dem wir dein aus­ge­fülltes Anmelde­for­mu­lar erhal­ten haben. Mit der Bestä­ti­gung der Anmel­dung ist rechtswirk­sam ein Ver­trag zu Stande gekom­men. Die Anmel­dung gilt als abgeschlossen, sobald nach Rech­nungsstel­lung die entsprechen­den Beträge frist­gerecht beim Ver­anstal­ter einge­gan­gen sind. Sollte die Ver­anstal­tung oder Teile davon aus­ge­bucht, sein, erfol­gt eine schriftliche Absage. Anmel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­folge des Ein­gangs berück­sichtigt und sind nur wirk­sam, wenn sie die jew­eils benötigten Infor­ma­tio­nen enthal­ten. Zusagen für Abendtick­ets erfol­gen erst nach Ablauf des Früh­bucherra­batts, sofern noch Plätze zur Ver­fü­gung stehen.
3. Rück­tritt der/des Teilnehmenden
Der/die Teil­nehmende kann bis Ver­anstal­tungs­be­ginn jed­erzeit durch schriftliche Erk­lärung gegenüber dem Ver­anstal­ter vom Ver­trag zurück­treten. Stich­tag ist der Ein­gang der Rück­trittserk­lärung beim Ver­anstal­ter. In jedem Fall des Rück­tritts durch den/die Teilnehmende/n ste­ht dem Ver­anstal­ter unter Berück­sich­ti­gung gewöhn­lich ersparter Aufwen­dun­gen fol­gende pauschale Entschädi­gung zu:
Bei Rück­tritt bis zum 31. Mai 2024: 50,00 €
Bei Rück­tritt bis zum 30. Juni 2024: 75,00 €
Bei Rück­tritt bis zum 15. Juli 2024: 125,00 €
Bei Rück­tritt nach Anmelde­schluss oder Nicht­teil­nahme ohne Absage 100% des Teil-nehmenden­beitrages. Der Teil­nehmenden­beitrag set­zt sich zusam­men aus den Fes­ti­val-preisen laut Auss­chrei­bung und den Preisen der beim Ver­anstal­ter gewählten Unterkun­ft und gewählten Verpflegung.
Wir weisen darauf hin, dass die Nicht­teil­nahme an der Ver­anstal­tung ohne aus­drück­liche schriftliche Rück­trittserk­lärung nicht als Rück­tritt gilt, son­dern in diesem Fall der/die Teil­nehmende zur vollen Bezahlung der Aus­fall­ge­bühr verpflichtet bleibt.
Eine nur zeitweise Teil­nahme an ein­er Ver­anstal­tung berechtigt nicht zur Min­derung des jew­eili­gen Preis­es. Gle­ich­es gilt für spon­tan nicht ein­genommene Mahlzeiten.
Kann bei Rück­tritt ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteil­nehmerin benan­nt wer­den, die den Platz auch ein­nimmt, wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € fäl­lig. Die bere­its bezahlten Beträge verbleiben beim Veranstalter.
4. Zahlung
Mit der Anmeldebestä­ti­gung erhal­ten Sie per mail die Auflis­tung der Buchun­gen mit den Beträ­gen, die an den Ver­anstal­ter zu über­weisen sind; die Fäl­ligkeit ist auf der Anmeldebestätigung/Rechnung ver­merkt. Der Ver­anstal­ter hat das Recht vom Ver­trag zurück­zutreten, sofern die Zahlung nicht frist­gerecht erfol­gt. Vom Gäste­haus erfol­gt eine sep­a­rate Rech­nungsstel­lung über Übernachtung/Verpflegung. Diese wird im Laufe des Monats Juni versandt. 
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der/die Teil­nehmende einzelne Leis­tun­gen infolge später­er Anreise oder vorzeit­iger Abreise bzw. wegen son­stiger, nicht vom Ver­anstal­ter zu ver­ant­wor­tenden Grün­den nicht in Anspruch, ist eine anteilige Rück­er­stat­tung nicht möglich.
6. Absage durch den Veranstalter/Änderung von Programmen
Der Ver­anstal­ter kann die Ver­anstal­tung absagen und vom Ver­trag zurück­treten, wenn die erforder­liche Min­dest­teil­nehmenden­zahl nicht erre­icht wurde oder die Durch­führung der Ver­anstal­tung nicht möglich ist, zum Beispiel, wegen Ein­schränkun­gen durch Verord­nun­gen, weil eine/ein für den Ver­anstal­tungser­folg wichtige/r Referentin/ Ref­er­ent wegen Krankheit oder ander­er, nicht vom Ver­anstal­ter zu vertre­tender Gründe ver­hin­dert ist, oder weil die Räume in Folge höher­er Gewalt nicht zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Ver­anstal­ter behält sich vor das Fes­ti­val­pro­gramm zu ändern, in dem z.B. angemessen­er Ersatz für ver­hin­derte 5Rhyth­men-LehrerIn­nen ange­boten wird oder Ver­schiebun­gen im Zeit­plan vorgenom­men wer­den. Bei Absage durch den Ver­anstal­ter wer­den die bezahlten Beiträge abzgl. ein­er Gebühr von jew­eils 50,00 € zurück erstattet.
7. Unterbringung
Die Unter­bringung im Gäste­haus erfol­gt in den im Pro­gramm ersichtlichen Zim­merkat­e­gorien. Kann ihr Unter­bringungswun­sch auf dem Gelände des Gäste­haus­es nicht erfüllt wer­den, find­en Sie Hin­weise zu Möglichkeit­en eigen­ständi­ger Unter­bringung auf der Web-Site.
8. Haustiere
Das Mit­brin­gen von Haustieren ist nicht zuge­lassen. Behin­derten-Beglei­thunde sind hier­von ausgenom­men. Der Hal­ter haftet für Schä­den, die vom mit­ge­bracht­en Behin­derten-Beglei­thund verur­sacht wer­den. Das Mit­brin­gen eines Behin­derten-Beglei­thun­des ist mit der Anmel­dung mitzuteilen.
9. Über­nacht­en im Zelt oder Pkw
Das Über­nacht­en im Schlaf­saal oder im mit­ge­führten Zelt ist auf dem Gelände des Berufsvor­bere­itungswerkes Ostalb gGmbH nur in begren­ztem Umfang möglich. Mit der Anmeldebestä­ti­gung erhal­ten Sie auch die Nachricht, ob eine solche Unter­bringung noch möglich ist. Über­nach­tungs­gäste, die im eige­nen PKW/Wohnmobil o.ä. über­nacht­en, kön­nen die bere­it­gestell­ten Stellplätze bei der Halle, die Räum­lichkeit­en des Gäste­haus­es und das Früh­stück­sange­bot nutzen. Der Schul­hof ste­ht in diesem Jahr nicht als Stellplatz zur Verfügung.
10. Haftung
Jede Haf­tung des Ver­anstal­ters und sein­er Hil­f­sper­so­n­en für Per­so­n­en- und Sach­schä­den ist aus­geschlossen, außer bei Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit. Mit Teil­nahme an der Ver­anstal­tung wird dieser Haf­tungsauss­chluss akzep­tiert. Der Ver­anstal­ter haftet nicht für Leis­tungsstörun­gen, Per­so­n­en und Sach­schä­den im Zusam­men­hang mit Leis­tun­gen, die als Fremdleis­tun­gen lediglich ver­mit­telt werden.
Sofern sich der Ver­anstal­ter gezwun­gen sieht, eine Ver­anstal­tung abzusagen, beste­ht kein Anspruch auf Durch­führung der Ver­anstal­tung. Der Ver­anstal­ter kann auch nicht zum Ersatz von Reise- oder Über­nach­tungskosten, Arbeit­saus­fal­lkosten oder son­sti­gen Ansprüchen verpflichtet wer­den. Für mit­tel­bare Schä­den, ins­beson­dere ent­gan­genen Gewinn oder Ansprüche Drit­ter, wird nicht gehaftet.
11. Haf­tung für abgestellte Pkws und einge­brachte Sachen
So weit ein Park­platz auf dem Gelände des Ver­anstal­ters zur Ver­fü­gung gestellt wird, kommt dadurch kein Ver­wahrungsver­trag zu Stande. Es beste­ht keine Überwachungspflicht des Ver­anstal­ters. Der Ver­anstal­ter haftet nicht für Schä­den am Fahrzeug, die auf einem über­lasse­nen Park­platz ent­standen sind.
Für Beschädi­gung, Ver­lust, Dieb­stahl mit- oder einge­brachter Sachen und Wert­ge­gen­stände der Gäste haftet der Ver­anstal­ter nicht. Zurück­ge­bliebene Sachen wer­den nur auf Anfrage und auf Kosten und Risiko der/des Teil­nehmenden nachge­sandt. Der Ver­anstal­ter verpflichtet sich, die Sachen zwei Monate aufzubewahren.
12. Ver­jährung, Datenschutz
Ansprüche der/des Teil­nehmenden gegenüber dem Ver­anstal­ter, gle­ich aus welchem Rechts­grund — jedoch mit Aus­nahme der Ansprüche der/des Teil- nehmenden aus uner­laubter Hand­lung — ver­jähren nach einem Jahr ab dem ver­traglich vorge­se­henen Datum des Endes der Veranstaltung.
Per­sön­liche Dat­en der Teil­nehmenden wer­den vom Ver­anstal­ter sorgfältig geschützt. Sie dienen zur Abwick­lung der Ver­anstal­tung und der Buchungsvorgänge. Weit­er wer­den die Dat­en zum Versenden von Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al des Ver­anstal­ters ver­wen­det. Darüber hin­aus wer­den per­sön­liche Dat­en nicht ohne Ein­ver­ständ­nis an Dritte weitergegeben.
13. Gültigkeit
Sämtliche Angaben über Ter­mine, Preise, Leis­tun­gen und Pro­gramme entsprechen dem Stand bei Drucklegung/Veröffentlichung. Änderun­gen bleiben aus­drück­lich vor­be­hal­ten. Nur schriftlich getrof­fene Absprachen sind gültig. Für Druck­fehler wird keine Haf­tung über­nom­men. Sollte eine der vorste­hen­den Bes­tim­mungen unwirk­sam sein oder wer­den, so behal­ten die übri­gen Bes­tim­mungen gle­ich­wohl Gültigkeit.
14. Veranstalter
Ver­anstal­ter ist Dag­mar Han­ke, Lein­tal­str. 5, 73568 Durlan­gen in Koop­er­a­tion mit dem Berufsvor­bere­itungswerk Ostalb gGmbH. Gerichts­stand ist der Sitz des Veranstalters.

Feedbacks

Organ­i­sa­tion war super gut…! Tolles Team-mit Herz dabei und super aufmerk­sam! Dag­mar, Johan­na, Thier­ry und Tom waren mag­ic! Unglaublich präsent und durch­drun­gen.. jed­er für sich.
Habe mich ins­ge­samt sehr aufge­hoben gefühlt.

André

Ich ahne ja nur, was alles für Arbeit­en im Vor­feld, während und nach­her für die Organ­i­sa­tion anfall­en. Es hat aus mein­er Sicht alles geklappt und wirk­te äusserst pro­fes­sionell. Ich wüsste nicht, was man noch bess­er machen kön­nte. Ein gross­es Kom­pli­ment an Euch als Organ­isatoren. Ich freue mich schon aufs näch­ste Jahr.

Daniel

ich möchte mich von ganzem Herzen bedanken. Was ich bei diesem Fes­ti­val ken­nen ler­nen durfte war und ist sehr bere­ich­ernd für mich. Da ich kom­plett unbe­darft, ohne jegliche Infor­ma­tion über die 5Rhythmen, euer Fes­ti­val besucht habe, wusste ich in kein­er Weise, was da auf mich zukom­men würde.
Mein Mut wurde belohnt. Ich bin dankbar für diese Hor­i­zon­ter­weiterung!!!
Ich werde wiederkommen.

Dani­la

Ich dachte Vor dem Fes­ti­val, das­jenige vom let­zten Jahr ist schw­er zu top­pen — aber dieses Jahr war es noch voller, noch run­der und kleine Fehler haben sich im war­men Gefühl und der Bewe­gung ganz ein­fach aufgelöst. Endlich kon­nte ich ohne ange­zo­gene Hand­bremse durch die Halle gleit­en, was ich so sehr genoss zu den vie­len hold­en Schalmeien­klän­gen. Es ist eine grosse Freude dies mit euch zu teilen-wir kom­men wieder.

Jodok